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Sammelklagen stehen, OLG-Urteil fällt – BGH räumt auf im Holzstreit
Der BGH hat das OLG-Stuttgart-Urteil zur Rundholzvermarktung aufgehoben und verlangt präzisere Feststellungen zur Wettbewerbsbeeinträchtigung. Der Kartellsenat bestätigt gleichzeitig die Zulässigkeit prozessfinanzierter Sammelklagen im Kartellrecht. Das Verfahren wird zur Nachbesserung an das OLG zurückverwiesen.
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