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Zwei Regime, ein Wallet: Wie die Finanzverwaltung Alt- und Neubestände bei Kryptowerten auseinanderhalten will
Der geplante Referentenentwurf vom 30.09.2026 führt für Kryptowerte eine Neuregelung ein, die Bitcoin und Ether ab 2027 als Kapitalvermögen besteuert, während Altbestände weiterhin der bisherigen Jahresfrist-Regelung unterliegen. Dies erzeugt zwei parallele Besteuerungsregime in einem Wallet, deren Abgrenzung und praktische Umsetzung erhebliche Herausforderungen für die Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen darstellt.
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