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Wirecard-Verfahren: Richter meldet mögliche Befangenheit
Der Vorsitzende Richter des Wirecard-KapMuG-Verfahrens hat sich selbst wegen möglicher Befangenheit angezeigt, da er sich bereits vorher mit dem Fall befasst hat. Dies führt zu einer erneuten Verzögerung des Verfahrens und wirft Fragen zur ordnungsgemäßen Besetzung des Richterkollegiums auf. Die Vorbefassung könnte eine Ablehnung des Richters gemäß § 41 ZPO rechtfertigen und hat erhebliche Auswirkungen auf den Fortgang des Kapitalanleger-Musterverfahrens.
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