Datenschutz-NotizenRegulierung
Windeln entsorgen: richtig und datenschutzkonform
Windeln sind Restmüll und dürfen nicht in Biotonne, Gelben Sack oder Papiertonne entsorgt werden, da sie durch Ausscheidungen kontaminiert sind. Bei der Entsorgung in Einrichtungen wie Pflege- oder Kinderbetreuungsstätten müssen datenschutzrechtliche Anforderungen beachtet werden, um personenbezogene Daten zu schützen. Die ordnungsgemäße Entsorgung als Restmüll ist sowohl aus hygienischen als auch aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich.
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