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„Widerrufsbutton“ bald Pflicht in B2C-Onlineshops

Ab dem 19. Juni 2026 müssen B2C-Onlineshops gemäß neuem § 356a BGB einen standardisierten Widerrufsbutton implementieren, um die EU-Richtlinie 2023/2673 umzusetzen. Diese Änderung konkretisiert die Verbraucherrechte-Richtlinie und schafft neue Compliance-Anforderungen für elektronische Geschäfte. Shopbetreiber müssen ihre Plattformen rechtzeitig anpassen, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.

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Diese Zusammenfassung dient der schnellen Orientierung und ersetzt weder die Originalquelle noch eine rechtliche Prüfung. Sie wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell kuratiert.

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