Datenschutz-NotizenRegulierung
Verwertung von Dashcam-Aufnahme trotz eines möglichen Datenschutzverstoßes
Das Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen eines Autounfalls vor Gericht als Beweismittel verwertbar sind, selbst wenn ihre Aufnahme gegen Datenschutzvorschriften verstößt. Die Verwertbarkeit bleibt somit unabhängig von einem möglichen Datenschutzverstoß erhalten. Dies hat erhebliche Konsequenzen für die Beweisverwertung in Unfallprozessen und die Abwägung zwischen Datenschutz und Schadensersatzansprüchen.
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