Datenschutz-NotizenRegulierung
Unterschwellig, manipulativ, täuschend – Was verbietet Art. 5 Abs. 1 lit. a KI-VO?
Art. 5 Abs. 1 lit. a KI-VO verbietet KI-Systeme, die das menschliche Verhalten durch unterschwellige, manipulative oder täuschende Techniken so beeinflussen, dass dies zu Schäden führt. Das Verbot bezieht sich auf psychologische Manipulationen, die unterhalb der Bewusstseinsschwelle wirken und das freie Entscheidungsvermögen gefährden. Die EU-Kommissions-Leitlinien konkretisieren dieses abstrakte Verbot durch spezifische Kriterien für die praktische Anwendung.
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