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Spiegel-Verlag gewinnt mit JBViniol weitgehend gegen Christian Ulmen
Das Landgericht Hamburg hat Ulmens Eilantrag gegen den Spiegel-Verlag überwiegend abgelehnt und damit die Verdachtsberichterstattung zu mutmaßlichen Übergriffen als zulässig erachtet. Lediglich eine Passage zu einem spanischen Gerichtstermin wurde untersagt. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Pressefreiheit auch bei belastenden Berichten grundsätzlich Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz hat, wenn begründete Verdachtsmomente vorliegen.
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