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Oppenländer verbucht Punktsieg für Taxi-Konkurrenz
Das Verwaltungsgericht Köln hat per Eilbeschluss die von der Stadt Köln festgesetzte Preisuntergrenze für Mietwagenfahrten (80 % des Taxitarifs) gekippt und diese als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft. Taxi-Alternativen sind daher nicht verpflichtet, sich an den Mindestpreisen der klassischen Taxifahrer zu orientieren. Die Entscheidung stärkt die Wettbewerbsposition von Fahrdienst-Alternativen gegenüber regulierten Taxianbietern.
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