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Noerr erstreitet Grundsatzurteil zu Ladepreisen
Das Landgericht München I hat in einem Grundsatzurteil erstmals das EU-Diskriminierungsverbot der AFIR-Infrastrukturverordnung auf Ladepreise angewendet und entschieden, dass Ladesäulenbetreiber Mobilitätsdienstleister nicht ohne objektive Rechtfertigung höher als Endkunden berechnen dürfen. Das Urteil gegen EWE Go signalisiert eine strenge Kontrolle von Preisdiskriminierungen auf dem Lademarkt und setzt neue Maßstäbe für die Branche.
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