Neue Orientierungshilfe der DSK zur Mieterselbstauskunft – was hat sich geändert?
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat neue Orientierungshilfen zur Mieterselbstauskunft veröffentlicht, die das Spannungsfeld zwischen dem berechtigten Interesse von Vermietern an zahlungsfähigen Mietern und dem Recht der Mieter auf informationelle Selbstbestimmung regeln. Die Hilfe konkretisiert, welche Fragen Vermieter stellen dürfen und welche in die Privatsphäre des Mieters eingreifen. Für Praktiker ist entscheidend zu wissen, dass die neuen Standards strengere Grenzen bei zulässigen Auskunftsfragen setzen und damit das Datenschutzrecht bei der Mietervorbefragung verschärfen.
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