Mitteilung von Gehaltsdaten an die Personalvermittlung
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber Gehaltsdaten eines Beschäftigten an eine Personalvermittlerin weitergeben darf, um deren Honorar zu berechnen, auch wenn der Arbeitnehmer dieser Offenlegung widerspricht. Die Entscheidung berührt zentrale datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen zur Zulässigkeit der Gehaltsweitergabe gegenüber Dritten. Für Steuerberater und Juristen ist relevant, inwieweit der Arbeitnehmer ein Recht auf Geheimhaltung seiner Gehaltsdaten hat oder ob legitime wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers überwiegen.
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