Datenschutz-NotizenRegulierung
Mehrere Rechtsgrundlagen für eine Verarbeitung – der EuGH schafft Klarheit
Der EuGH hat geklärt, dass sich ein Verantwortlicher für ein und dieselbe Datenverarbeitung nicht auf mehrere Rechtsgrundlagen parallel berufen darf, sondern eine konkrete und spezifische Rechtsgrundlage nachweisen muss. Dies erhöht die Anforderungen an die Dokumentation und Transparenz gegenüber betroffenen Personen erheblich. Praktisch bedeutet dies für Berater, dass bei der Datenschutz-Compliance eine sorgfältige Einzelfallprüfung notwendig ist und die gewählte Rechtsgrundlage eindeutig begründet werden muss.
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