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Medienaufsicht stuft Googles KI-Suche als Inhalteanbieter ein und wendet Medienrecht an
Deutsche Medienanstalten klassifizieren KI-Suchmaschinen erstmals als Inhalteanbieter und erlassen entsprechende Bescheide gegen Google und Perplexity, da diese journalistische Inhalte durch KI-generierte Zusammenfassungen unzulässig verdrängen. Google und Perplexity können innerhalb eines Monats Rechtsmittel gegen die medienrechtlichen Bescheide einlegen. Diese Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung für die regulatorische Behandlung von KI-Systemen im Medienrecht.
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