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Datenschutz-NotizenRegulierung

Kostenlose Kopie der Patientenakte – auch im Todesfall?

Nach § 630g BGB bestand bislang eine Kostentragungspflicht für Patientenkopien, während Auskunftsansprüche nach Datenschutzgesetzen (DSGVO, KDG, DSG-EKD) unentgeltlich waren. Diese Regelung gilt auch im Todesfall für Erben und bevollmächtigte Personen. Die Rechtsprechung, insbesondere des EuGH, hat sich intensiv mit dieser Kostendifferenzierung auseinandergesetzt, die zum 1. März 2026 durch eine Novellierung voraussichtlich angepasst wird.

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Diese Zusammenfassung dient der schnellen Orientierung und ersetzt weder die Originalquelle noch eine rechtliche Prüfung. Sie wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell kuratiert.

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