Datenschutz-NotizenRegulierung
Keine Videoüberwachung durch private Stellen im öffentlichen Raum zum Schutz vor allgemeiner Kriminalität
Private Stellen dürfen im öffentlichen Raum keine Videoüberwachung zum generellen Schutz vor Kriminalität durchführen, da dies rechtlich nicht zulässig ist. Dies ergibt sich aus dem Datenschutzrecht und den Grenzen der Befugnisse privater Akteure im öffentlichen Raum. Nur staatliche Stellen können unter strengen Voraussetzungen und gesetzlicher Grundlage Videoüberwachung im öffentlichen Raum anordnen.
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