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Datenschutz-NotizenRegulierung

Keine Videoüberwachung durch private Stellen im öffentlichen Raum zum Schutz vor allgemeiner Kriminalität

Private Stellen dürfen im öffentlichen Raum keine Videoüberwachung zum generellen Schutz vor Kriminalität durchführen, da dies rechtlich nicht zulässig ist. Dies ergibt sich aus dem Datenschutzrecht und den Grenzen der Befugnisse privater Akteure im öffentlichen Raum. Nur staatliche Stellen können unter strengen Voraussetzungen und gesetzlicher Grundlage Videoüberwachung im öffentlichen Raum anordnen.

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Diese Zusammenfassung dient der schnellen Orientierung und ersetzt weder die Originalquelle noch eine rechtliche Prüfung. Sie wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell kuratiert.

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