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Kein automatischer Übergang des Auskunftsanspruchs bei Forderungsabtretung

Der BGH hat entschieden, dass Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO nicht automatisch als Nebenrechte bei der Abtretung von Schadensersatz- oder Erstattungsansprüchen auf den Erwerber übergehen. Die Entscheidung lässt die Frage offen, ob solche Ansprüche überhaupt wirksam abgetreten werden können. Dies ist insbesondere für Inkassounternehmen und Massenverfahren relevant, die mit abgetretenen Datenschutzansprüchen arbeiten.

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Diese Zusammenfassung dient der schnellen Orientierung und ersetzt weder die Originalquelle noch eine rechtliche Prüfung. Sie wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell kuratiert.

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