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Hengeler und Ashurst verteidigen Gestaltungsspielraum der Fifa
Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache RRC Sports die kartellrechtlichen Grenzen für Fifa-Regularien zu Spielervermittlern präzisiert, ohne die Kernfragen endgültig zu klären – diese bleiben dem Landgericht Mainz zur Entscheidung vorbehalten. Der EuGH räumt der Fifa dabei erhebliche Gestaltungsspielräume ein, was für Spielervermittler ungünstig ausfällt. Die Entscheidung schärft zwar den unionsrechtlichen Rahmen, beantwortet aber nicht abschließend, welche Fifa-Regularien mit dem Kartellrecht vereinbar sind.
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