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Hanno Berger soll im Gefängnis bleiben – und wehrt sich weiter

Das Oberlandesgericht Köln hat die Wiederaufnahmeklage von Dr. Hanno Berger abgelehnt und damit die achtjährige Haftstrafe bestätigt. Eine weitere Anfechtung gilt nach Auffassung des OLG als ausgeschlossen. Berger kündigt an, sich gegen diese Entscheidung weiterhin zu wehren.

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