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GvW hält Telekoms „bestes Netz“ vom Display fern
Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte der Telekom, die Slogan-Werbung „Im besten Netz" als Netzbetreiberkennung auf Smartphone-Displays anzuzeigen, da diese ohne Rechtsgrundlage eine unzumutbare Belästigung der Kunden darstellt. Die Darstellung wurde als rechtswidrige Werbemaßnahme bewertet und verstößt gegen die DSGVO. Das Gericht bestätigte damit die Eilentscheidung im Streit mit dem Konkurrenten 1&1.
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