EY unter Druck: Drei weitere Gesellschaften im Wirecard-Verfahren
Im Wirecard-Kapitalanleger-Musterverfahren wurden drei EY-Gesellschaften (EY Tax, EY Strategy & Transactions, EY Consulting) als zusätzliche Beklagte hinzugezogen, obwohl diese 2024 aus der EY-Kommanditgesellschaft ausgetreten waren. Die Entscheidung könnte erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen für die einzelnen EY-Gesellschaften mit sich bringen und wirft Fragen zur Zurechnung von Verantwortung beim Wirecard-Skandal auf. Für Steuerberater und Rechtsanwälte ist dies relevant bei der Risikobeurteilung von Haftungsansprüchen gegen Prüfungsgesellschaften und Berat
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