Datenschutz-NotizenRegulierung
Einführung neuer IT-Systeme und die Überarbeitung des Verarbeitungsverzeichnisses
Bei der Einführung neuer IT-Systeme müssen Unternehmen datenschutzrechtliche Anforderungen beachten und das Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO aktualisieren. Die Dokumentation von Datenverarbeitungsprozessen ist eine zentrale Compliance-Pflicht, die häufig in der praktischen Umsetzung vernachlässigt wird. Juristen und Steuerberater sollten ihre Mandanten auf die notwendigen Anpassungen hinweisen, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.
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