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Cyberangriffe auf Praxen: Was die neue IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V jetzt von Ihnen verlangt

Nach § 390 SGB V müssen Arztpraxen ab sofort konkrete IT-Sicherheitsmaßnahmen implementieren, da auch kleine Praxen zunehmend Ziel von Cyberangriffen werden. Die neue Richtlinie verpflichtet Praxisbetreiber zu dokumentierten Sicherheitsstandards, regelmäßigen Updates und Notfallplänen, deren Nichtbeachtung zu Bußgeldern führen kann. Berater sollten ihre Mandanten auf die erforderliche IT-Sicherheitsaudit und entsprechende Compliance-Maßnahmen hinweisen.

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Diese Zusammenfassung dient der schnellen Orientierung und ersetzt weder die Originalquelle noch eine rechtliche Prüfung. Sie wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell kuratiert.

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