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BGH-Beschluss zum Starug: Das sind die Grenzen
Der BGH hat entschieden, dass ein Sanierungskonzept nach dem Stärkungs- und Aufarbeitungsgesetz (StaRUG) nicht dazu missbraucht werden darf, um einer drohenden Insolvenz auszuweichen, wenn die wirtschaftliche Substanz fehlt. Der Beschluss begrenzt die Anwendungsmöglichkeiten des StaRUG auf ernsthafte Sanierungsfälle und schließt reine Gestaltungsmissbrauche aus. Für die Praxis folgt daraus, dass Sanierungsverfahren einer strengeren materiellen Prüfung unterliegen und Gläubiger sowie Insolvenzgerichte diese kritisch überprüfen müssen.
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