JUVEM&A
Bewährungsstrafe statt kriminelle Vereinigung: Keine Haft für Gercke-Mandant
Das Landgericht Köln verurteilte einen ehemaligen Gesellschafter der Offshore-Kanzlei Mossack Fonseca zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, nicht wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung. Der Schweizer Staatsbürger muss somit keine Freiheitsstrafe verbüßen.
Originalquelle lesenDiese Zusammenfassung dient der schnellen Orientierung und ersetzt weder die Originalquelle noch eine rechtliche Prüfung. Sie wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell kuratiert.