Datenschutz-NotizenRegulierung
Behandlungsdaten nach Abschluss der Behandlung
Ärzte müssen Patientendaten nach Behandlungsende nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (regelmäßig 10 Jahre) aufbewahren, dürfen diese jedoch nicht unbegrenzt speichern. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden, sofern keine rechtlichen Gründe für eine längere Speicherung bestehen. Patienten haben das Recht, ihre Daten zu erhalten, zu korrigieren oder deren Löschung zu fordern, müssen aber die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Arztes beachten.
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