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Datenschutz-NotizenRegulierung

Auskunft über Zugriffe durch Beschäftigte

Nach Art. 15 DSGVO haben betroffene Personen das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob und wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Der Verantwortliche muss insbesondere Auskunft über Verarbeitungszwecke, Kategorien verarbeiteter Daten, Empfänger und Speicherdauer erteilen. Dieses Auskunftsrecht ist eine Kernpflicht des Datenschutzes und muss kostenfrei sowie innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

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Diese Zusammenfassung dient der schnellen Orientierung und ersetzt weder die Originalquelle noch eine rechtliche Prüfung. Sie wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell kuratiert.

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