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Arbeitsgericht: Brenntag durfte General Counsel nicht betriebsbedingt kündigen
Das Arbeitsgericht Essen hat die betriebsbedingte Kündigung des Brenntag-Konzerns gegen seinen langjährigen Group General Counsel für unwirksam befunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird voraussichtlich in einer höheren Instanz verhandelt werden. Die Entscheidung ist relevant für die Anforderungen an die Darlegung und Begründung von betriebsbedingten Kündigungen, insbesondere bei Führungskräften.
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