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Angeklagter im Sympatex-Prozess scheitert mit Revision
Das Oberlandesgericht hat die Revision eines Angeklagten im Sympatex-Prozess verworfen, sodass das erstinstanzliche Urteil nun rechtskräftig ist. Dies bedeutet für die geschädigten Anleihegläubiger, dass die verurteilten Personen nicht mehr in der Lage sind, das Urteil durch höherinstanzliche Verfahren zu ändern. Die Entscheidung schafft dadurch Rechtssicherheit für mögliche Schadensersatzansprüche der Gläubiger.
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